Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der Sanierungsfahrplan ist ein wichtiges Instrument des deutschen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Planung energetischer Sanierungen von Bestandsgebäuden. Er bietet Eigentümern eine strukturierte Vorgehensweise mit zeitlichen Abläufen und konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Der Fahrplan umfasst eine Zustandsanalyse, definiert Sanierungsziele und erstellt einen Umsetzungszeitplan. Zudem wird ein Förderbonus gewährt, um die Umsetzung zu unterstützen.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zentraler Bestandteil der Energieberatung. Er hilft dabei, die Ergebnisse der Beratung strukturiert darzustellen und zeigt klare Handlungsempfehlungen zur schrittweisen energetischen Verbesserung eines Gebäudes. Der iSFP erleichtert den Beratungsprozess und unterstützt Eigentümer dabei, sinnvolle Sanierungsmaßnahmen zu planen und von staatlichen Förderungen zu profitieren.
Welche Vorteile bietet ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und die notwendigen Verbesserungsmaßnahmen. Zudem profitieren Sie von finanziellen Vorteilen, wie einem zusätzlichen Bonus von 5 % auf Renovierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und einer erhöhten maximalen Fördersumme pro Wohneinheit und Jahr von 30.000 EUR auf 60.000 EUR. Ohne iSFP würden Sie bei einer Investition von 60.000 EUR nur 4.500 EUR Förderung erhalten, während Sie mit einem iSFP eine Förderung von 12.000 EUR bekommen können.
Wie läuft die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans ab?
Der Prozess des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) bei Bauexperts verläuft in vier Schritten:
- Schritt 1: Nach Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie umgehend ein unverbindliches und detailliertes Angebot für die professionelle Erstellung Ihres individuellen Sanierungsfahrplans.
- Schritt 2: Wir erfassen die relevanten Daten Ihrer Immobilie. Mithilfe von Bauplänen und einem Vor-Ort-Termin erstellen wir ein detailliertes 3D-Modell.
- Schritt 3: Basierend auf diesen Daten entwickeln wir Ihren staatlich geförderten Sanierungsfahrplan und zeigen Ihnen konkrete Maßnahmen zur Reduzierung Ihrer Energiekosten auf.
- Schritt 4: In einem abschließenden Gespräch mit unseren Energieeffizienz-Experten haben Sie die Möglichkeit, alle Fragen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen, den Investitionskosten und den möglichen Förderungen zu klären.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es beim individuellen Sanierungsfahrplan?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Einzelmaßnahmen bietet umfassende Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen, die darauf abzielen, die Energieeffizienz eines Gebäudes zu verbessern. Die wichtigsten Fakten zur Förderung sind:
- Zweck: Energetische Sanierung einer Bestandsimmobilie, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu steigern.
- Voraussetzungen: Der Förderantrag muss vor Bau- oder Sanierungsbeginn gestellt werden, und das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein.
- Höhe des Zuschusses: Bis zu 60.000 € pro Wohneinheit sowie bis zu 21.000 € zusätzlich für die Heizungsförderung.
- Ergänzungskredit: Zinsvergünstigte Kredite bis zu 120.000 € verfügbar.
- Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung: 50 % der förderfähigen Kosten.
Förderungen für spezifische Maßnahmen durch iSFP:
Ein besonderer Vorteil besteht darin, dass Einzelmaßnahmen, die im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt werden, einen zusätzlichen Förderbonus von 5 % erhalten können. Dies gilt für:
Gebäudehülle:
- Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen: 20 % der förderfähigen Kosten.
- Austausch von Fenstern und Außentüren: 20 % der förderfähigen Kosten.
- Sommerlicher Wärmeschutz durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen: 20 % der förderfähigen Kosten.
Anlagentechnik:
- Einbau, Austausch oder Optimierung von Lüftungsanlagen: 20 % der förderfähigen Kosten.
- Installation von digitalen Systemen zur energetischen Verbrauchsoptimierung: 20 % der förderfähigen Kosten.
Heizungsoptimierung:
- Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz, wie der Austausch von Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen: 20 % der förderfähigen Kosten.
- Dämmung von Rohrleitungen und Mess-, Steuer- und Regelungstechniken: 20 % der förderfähigen Kosten.
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik):
- Wärmepumpen, Solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen: bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.
Zusätzlich können im Rahmen dieser Maßnahmen auch Umfeldmaßnahmen gefördert werden, die für die Durchführung und Funktionstüchtigkeit der energetischen Maßnahmen notwendig sind. Beispiele für förderfähige Umfeldmaßnahmen sind:
- Dämmung von Außenwänden:
- Auf- und Abbau von Gerüsten
- Entfernen von alten Verputzen oder Fassadenmaterialien
- Außenputz- und Malerarbeiten
- Neuanbringung von Fassadenverkleidungen (z. B. Klinker, Stein)
- Erneuerung der Abdichtungen rund um Fenster
- Austausch von Fenstern und Außentüren:
- Ausbau und Entsorgung alter Fenster und Türen
- Abdichtung der Anschlussfugen
- Notwendige Elektroarbeiten für elektrisch betriebene Fenster oder Türen
- Putz- und Malerarbeiten im Bereich der Fenster oder Türen
- Erneuerung von Fensterbänken und Rollladenkästen
- Dämmung von Dach und Geschossdecken:
- Abbrucharbeiten (alte Dämmungen, Dacheindeckung)
- Einbau von Dampfsperren und luftdichten Schichten
- Neueindeckung des Daches (Dachziegel, Dachpappe)
- Verkleidung der gedämmten Dachflächen (z. B. Gipskartonplatten)
- Maßnahmen zur Schalldämmung und Wärmebrückenreduktion
- Heizungsoptimierung:
- Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
- Dämmung von Rohrleitungen
- Austausch von Umwälzpumpen
- Bauliche Maßnahmen an Heiz- und Technikräumen
- Erneuerung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik):
- Abbau und Entsorgung alter Heizungsanlagen
- Installation und Anschluss von Wärmeerzeugern (z. B. Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen)
- Bauliche Anpassungen an Heiz- und Technikräumen (z. B. Dämmung, Platz für neue Anlagen)
- Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
- Verlegung und Dämmung von Heizungsrohren
- Installation von Abgassystemen und Schornsteinen
- Einbau von Wärmespeichern
- Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung der Anlagenbetreiber
Tipp: Nutzen Sie unseren kostenlosen Fördermittel-Rechner!
Mit unserem kostenlosen Fördermittel-Rechner erfahren Sie schnell und unkompliziert, welche energetischen Sanierungsmaßnahmen und Förderungen für Ihre Immobilie in Frage kommen, wie viel Energiekosten Sie dadurch sparen und wie die Sanierung Ihren Immobilienwert steigert.
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Weitere häufig gestellte Fragen zum Thema individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Brauche ich immer einen Energieberater für meine Sanierung?
Ein Energieberater ist nicht in allen Fällen zwingend erforderlich. Wenn Sie lediglich Sanierungsarbeiten ohne Fördermittel planen, können Sie theoretisch darauf verzichten. Allerdings hilft ein Energieberater auch hier, die Energieeffizienz zu steigern und langfristig Kosten zu senken. Möchten Sie jedoch staatliche Förderungen beantragen oder einen Energieausweis erstellen lassen, ist die Beratung durch einen qualifizierten Experten unverzichtbar.
Sollte ich einen Sanierungsfahrplan vor dem Austausch meiner Heizung erstellen lassen?
Es ist sehr empfehlenswert, vor der Erneuerung der Heizung einen Sanierungsfahrplan zu erstellen, da dieser eine umfassende Bewertung der energetischen Potenziale Ihres Gebäudes bietet. So können Sie sicherstellen, dass alle Maßnahmen optimal aufeinander abgestimmt sind und die größtmöglichen Energieeinsparungen erzielt werden.
Müssen die Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan umgesetzt werden, um Fördermittel zu erhalten?
Nein, es ist nicht notwendig, alle vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan umzusetzen. Sie können auch einzelne Maßnahmen auswählen und diese fördern lassen, unabhängig von der Reihenfolge, in der sie umgesetzt werden.
Wann ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) sinnvoll?
Ein iSFP ist besonders sinnvoll, wenn Sie ein älteres Gebäude energetisch modernisieren möchten und eine fundierte Analyse der besten Maßnahmen benötigen. Der Plan zeigt Ihnen detailliert, welche Schritte langfristig die meisten Energieeinsparungen bringen und wie Sie die Sanierung in Etappen oder als Gesamtpaket angehen können.
Wer darf einen Sanierungsfahrplan erstellen?
Nur zertifizierte und zugelassene Energieberater sind berechtigt, einen individuellen Sanierungsfahrplan zu erstellen. Diese Fachleute verfügen über das notwendige Know-how, um fundierte Empfehlungen zu geben und Ihnen bei der Beantragung von Fördermitteln zu helfen.
Lohnt sich die Investition in einen Sanierungsfahrplan finanziell?
Die Kosten für einen individuellen Sanierungsfahrplan sind durch die staatliche Förderung häufig gering und zahlen sich schnell aus. Die präzise Planung der Maßnahmen führt zu effizienteren Sanierungen und ermöglicht es, zusätzliche Fördermittel zu nutzen, wodurch sich die Investition rasch amortisiert.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Arnsberg, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Arnsberg kommen bzw. sich nicht in Arnsberg auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Arnsberg - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die Stadt Arnsberg ist eine große kreisangehörige Stadt im Sauerland im Land Nordrhein-Westfalen und Sitz des Regierungsbezirks Arnsberg. Arnsberg war bis zur kommunalen Neugliederung von 1975 Sitz des Kreises Arnsberg und gehört seitdem zum Hochsauerlandkreis. Damals wurden Neheim-Hüsten, Arnsberg und eine Reihe von weiteren Gemeinden zu einer neuen Stadt zusammengeschlossen.
Die Stadt Arnsberg grenzt im Norden an die Gemeinden Ense, Wickede (Ruhr) und Möhnesee und die Stadt Warstein, im Osten an die Stadt Meschede, im Süden an die Stadt Sundern und im Westen an die Städte Balve und Menden.
In Arnsberg leben zurzeit 73.436 Einwohner, die sich auf 15 Stadteile verteilen. Folgende Stadtteile gehören zu der Stadt Arnsberg:
Neheim, Arnsberg, Hüsten, Oeventrop, Herdringen, Bruchhausen, Müschede, Voßwinkel, Niedereimer, Holzen, Rumbeck, Wennigloh, Bachum, Breitenbruch und Uentrop.Die Stadt Arnsberg verbuchte im Jahr 2007 insgesamt 165.687 Übernachtungen. Die Gäste hielten sich im Durchschnitt 3,2 Tage auf. Pauschalreisen wurden 2007 1.512-mal gebucht und 13.200 Besucher wurden durch die Stadt geführt. Besonders erfolgreich im touristischen Angebot von Arnsberg sind der RuhrtalRadweg und die Sauerland-Waldroute, die durch Arnsberg führen. Neben der Sauerland-Waldroute gibt es noch zahlreiche weitere Wanderrouten in Arnsberg, darunter der 12 km lange 2011 eröffnete Kurfürstlicher Thiergarten Arnsberg.
Der Wanderweg "Kurfürstlicher Thiergarten Arnsberg" dokumentiert die geschichtliche Entwicklung im Stadtteil Alt-Arnsberg und macht diese anhand zahlreicher "Erlebnisstationen" sichtbar. Entlang eines kulturhistorischen Themenweges geben vielfältige "Erlebnisstationen" einen Einblick in die 800jährige geschichtliche Entwicklung des "Kurfürstlichen Thiergarten Arnsberg" und dessen Bedeutung für die damalige Zeit. Der ca. 12 km lange Themenweg umfasst rund 40 geschichtlich interessante Stationen, die sehr behutsam und ohne wesentliche Eingriffe kenntlich gemacht wurden. Der Wald ist ein "offenes Geschichtsbuch" und der Blick des Besuchers für scheinbar Unbedeutendes wird geschärft.
Wichtige Anlaufstellen
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Fax: 02932 / 201-
Rathausplatz
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Amtsgericht Arnsberg
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