
Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche
Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.
Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe
Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.
Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?
Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.
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Ihre Vorteile
- Qualifizierte Objektbesichtigung
Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe. - Ermittlung der Entschädigungshöhe
Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. - Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten. - Kurzfristiger Ortstermin
Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
- Qualifizierte Objektbesichtigung
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Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz, je Std.
160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
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Erforderliche Information
Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
- Baulastenauskunft
- Altlastenauskunft
- Miet- und Pachtverträge
- Aktueller Energieausweis
- Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
- Vorhandene Wertermittlungen
- Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
- Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
- Bauzeichnungen/Grundrisse
- Wohn-/ Nutzflächenberechnung
- Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
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Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Arnsberg, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Arnsberg kommen bzw. sich nicht in Arnsberg auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Arnsberg - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die Stadt Arnsberg ist eine große kreisangehörige Stadt im Sauerland im Land Nordrhein-Westfalen und Sitz des Regierungsbezirks Arnsberg. Arnsberg war bis zur kommunalen Neugliederung von 1975 Sitz des Kreises Arnsberg und gehört seitdem zum Hochsauerlandkreis. Damals wurden Neheim-Hüsten, Arnsberg und eine Reihe von weiteren Gemeinden zu einer neuen Stadt zusammengeschlossen.
Die Stadt Arnsberg grenzt im Norden an die Gemeinden Ense, Wickede (Ruhr) und Möhnesee und die Stadt Warstein, im Osten an die Stadt Meschede, im Süden an die Stadt Sundern und im Westen an die Städte Balve und Menden.
In Arnsberg leben zurzeit 73.436 Einwohner, die sich auf 15 Stadteile verteilen. Folgende Stadtteile gehören zu der Stadt Arnsberg:
Neheim, Arnsberg, Hüsten, Oeventrop, Herdringen, Bruchhausen, Müschede, Voßwinkel, Niedereimer, Holzen, Rumbeck, Wennigloh, Bachum, Breitenbruch und Uentrop.Die Stadt Arnsberg verbuchte im Jahr 2007 insgesamt 165.687 Übernachtungen. Die Gäste hielten sich im Durchschnitt 3,2 Tage auf. Pauschalreisen wurden 2007 1.512-mal gebucht und 13.200 Besucher wurden durch die Stadt geführt. Besonders erfolgreich im touristischen Angebot von Arnsberg sind der RuhrtalRadweg und die Sauerland-Waldroute, die durch Arnsberg führen. Neben der Sauerland-Waldroute gibt es noch zahlreiche weitere Wanderrouten in Arnsberg, darunter der 12 km lange 2011 eröffnete Kurfürstlicher Thiergarten Arnsberg.
Der Wanderweg "Kurfürstlicher Thiergarten Arnsberg" dokumentiert die geschichtliche Entwicklung im Stadtteil Alt-Arnsberg und macht diese anhand zahlreicher "Erlebnisstationen" sichtbar. Entlang eines kulturhistorischen Themenweges geben vielfältige "Erlebnisstationen" einen Einblick in die 800jährige geschichtliche Entwicklung des "Kurfürstlichen Thiergarten Arnsberg" und dessen Bedeutung für die damalige Zeit. Der ca. 12 km lange Themenweg umfasst rund 40 geschichtlich interessante Stationen, die sehr behutsam und ohne wesentliche Eingriffe kenntlich gemacht wurden. Der Wald ist ein "offenes Geschichtsbuch" und der Blick des Besuchers für scheinbar Unbedeutendes wird geschärft.
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Fax: 02932 / 201-
Rathausplatz
59759 ArnsbergGrundbuchamt:
Amtsgericht Arnsberg
Postfach 51 45/
59818 Arnsberg
