Gutachter Haus Brilon

Bauabnahme Haus und Wohnung Brilon

Die Bauabnahme - Was man wissen sollte

Vor Abschluss eines Bauprojektes ist der letzte entscheidende Schritt zur endgültigen Übergabe des Bauwerks, die Bauabnahme. Dies bedeutet, dass nicht nur der Besitz, sondern auch die Verantwortung an den Bauherren übertragen wird. Daher sollten Sie als Bauherr die Bauabnahme erst dann unterschreiben, wenn festgestellte Baumängel behoben wurden, daher ist es wichtig, dass Sie die Baustelle kritisch auf Mängel und Schäden überprüfen. Suchen Sie sich einen qualifizierten Sachverständigen für Bauabnahmen, dieser wird Sie bei der Bauabnahme Ihres Bauprojekts fachkundig unterstützen. Laut einer repräsentativen Statistik sind 37% der Mängel oder Schäden bereits bei der Abnahme bzw. innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung erkennbar. Grundsätzlich gilt, Vertrauen ist gut, aber die Kontrolle ist unerlässlich.

Die wichtigsten Punkte in Kürze:

  • Bei einem gemeinsamen Abnahmetermin besichtigen Bauherr und Bauunternehmer die Immobilie. In einem schriftlichen Bauabnahmeprotokoll werden alle vorhandenen Mängel und Abweichungen festgehalten.
  • Das Ende der Bauphase markiert die Bauabnahme. Der Bauherr überprüft sein in Auftrag gegebenes Gebäude, um festzustellen, ob die im Vertrag vereinbarten Leistungen erfüllt wurden.
  • Mit der Bauabnahme bestätigt der Bauherr, dass alle Leistungen gemäß dem vereinbarten Bauvertrag erfüllt wurden. Damit gehen alle Gefahren und Risiken vom Bauunternehmer auf den Bauherrn über. Die Gewährleistungsfrist des Bauunternehmens beginnt ab der Bauendabnahme.
  • Besonders für Laien empfiehlt es sich, einen unabhängigen Bausachverständigen zu beauftragen. Dieser prüft das Bauwerk kritisch auf Mängel und Schäden, erkennt auch weniger auffällige Baumängel und steht dem Bauherrn während der gesamten Bauabnahme als kompetenter und zuverlässiger Berater zur Seite.

Typische Mängel bei der Bauabnahme Brilon

Ein Bauvorhaben ist grundsätzlich ein komplexes Unterfangen, an dem viele verschiedene Handwerker und andere Dienstleister beteiligt sind. Dass in dem Fall kleinere oder größere Fehler unterlaufen können, liegt in der Natur der Sache. Aber: nicht oder zu spät festgestellte Baumängel können kostenintensive Folgen haben! Die Bauabnahme ist dazu da, Baumängel auszuschließen bzw. festgestellte Mängel beseitigen zu lassen. Nur so können sich schwerwiegende Folgeschäden und hohe Kosten, für ihre Behebung, vermeiden lassen. Besonders wichtig ist es, dass Sie das Abnahmeprotokoll nie „blind“ unterschreiben!

Die sechs typischsten Baumängel:

  • mangelhaft eingebaute Fenster
  • Fundament und Keller sind ungenügend abgedichtet
  • fehlerhaft installierte Haustechnik
  • Bau konnte nicht ausreichend austrocknen
  • Unfertige Bauteile sind nicht ordentlich vor Feuchtigkeit geschützt
  • Unzureichender Schallschutz durch falschen Einbau von z. B. Treppen und Trennwänden

Eine gründliche und umfassende Bauabnahme spielt daher eine entscheidende Rolle hinsichtlich des Lebenszyklus eines Gebäudes. Während auch Laien offensichtliche Mängel wie Risse in der Mauer oder die falsche Fliesenfarbe im Bad leicht erkennen, sind andere unzureichende Schalldämmung oder Wärmebrücken nicht so leicht festzustellen. Vor allem derartige Baumängel enden jedoch in teuren Nachbesserungen, wenn diese unerkannt bleiben: Wärmeverlust, Feuchtigkeit, hohe Energiekosten, Schimmelbildung und vieles mehr können die Kosten explodieren lassen.

Bedeutung für Bauherren

Die Bauarbeiten sind nach langen Warten endlich abgeschlossen und Ihre Immobilie steht!

Doch einer der wichtigsten Schritte steht noch aus: die Bauabnahme. Die Bedeutung der Bauendabnahme sollten Sie nicht zu gering einschätzen: Mit ihr werden die Bauarbeiten endgültig abgeschlossen; gleichzeitig markiert diese den Start der Nutzungsphase und somit der Gewährleistungsfrist. Die Sorgfalt bei der Bauabnahme entscheidet darüber, wie hoch der Nutzwert der Immobilie in den Folgejahren sein wird??“ werden Mängel oder Schäden nicht erkannt und angezeigt und damit auch nicht frühzeitig behoben, kann dies gravierende Folgeschäden und vor allem hohe Kosten nach sich ziehen.

Die rechtliche Bedeutung der Bauabnahme

Die Bauabnahme durch Sie als Bauherrn oder einen qualifizierten Bausachverständigen beendet das Stadium der Vertragserfüllung. Damit beginnt die in den meisten Fällen fünfjährige Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Bauwerke ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) niedergeschrieben. Das bedeutet, werden innerhalb der Frist Mängel erkannt, ist das Bauunternehmen dazu verpflichtet diese zu beheben. Nach Beendigung der Gewährleistungsfrist bleibt der Bauherr in der Regel auf den Kosten für die Mängelbeseitigung sitzen oder es kommt zu einem kostenaufwendigen Prozess. Daher ist es umso wichtiger, die Bauendabnahme gründlich und gewissenhaft durchzuführen.

Die Schlussrechnung kann der Bauunternehmer erstellen, sobald die Bauabnahme erfolgt ist. Mit Tag der Bauabnahme wechselt das Risiko der Beschädigung oder Zerstörung der Bauleistung durch äußere Einflüsse vom Bauunternehmer auf Sie als Bauherrn über. Außerdem kehrt diesem Tag sich die Beweislast um: Nun sind Sie in der Beweispflicht, dass Mängel oder Schäden an der Bauleistung, die nicht bereits gerügt wurden, vom Bauunternehmer verursacht wurden.

Tipp: Eine vollständige Bezahlung der Schlussrechnung gilt als abgeschlossene Bauabnahme und hat entsprechende Rechtsfolgen. Warten Sie mit dem Bezahlen, bis alle Mängel beseitigt wurden. Ebenso wichtig, kann der Einzug in die Immobilie vor Gericht als Bauabnahme gewertet werden ??“ daher warten Sie, bis alle bemängelten Bauunstimmigkeiten behoben sind.

Das sollten Bauherren bei der Bauabnahme beachten

Denken Sie schon vor der ersten Bauphase an die Bauabnahme?

Dann vereinbaren Sie eine förmliche Abnahme und regeln Sie die Modalitäten im Bauvertrag, z. B.:

  • die Aufforderung zur Abnahme durch den Auftragnehmer sowie
  • Einladungsfristen zum Abnahmetermin
  • die schriftliche Abnahmeerklärung,
  • einen gemeinsamer Abnahmetermin

Tipp: Nur das, was im vereinbarten Bauvertrag niedergeschrieben ist, muss vom Bauunternehmen fertiggestellt werden. Daher ist es ratsam einen Bausachverständigen den Bauvertrag vor der Unterzeichnung prüfen zu lassen!

Wissenswertes: Wenn der Bauvertrag vor Fertigstellung gekündigt wird, hat der Bauherr die Pflicht zur Bauabnahme. Als Beurteilungsmaßstab gilt dabei die bis zum Tage der Kündigung erbrachten Teilleistungen. Sie als Bauherr dürfen die Bauabnahme nicht unterbinden, nur weil die gekündigten Leistungen noch nicht fertiggestellt sind. Werden jedoch Mängel an der Teilleistung festgestellt, können Sie die Bauabnahme verweigern.

Checkliste für die erfolgreiche Bauabnahme:

Eine sorgfältige Vorbereitung ist das A und O für eine erfolgreiche Bauabnahme.

Die Vorbereitung:
Die Vorbegehung führen Sie und am besten ein Bausachverständiger ca. 8 bis 10 Tage vor Bauabnahmetermin durch. Überprüfen Sie dabei, ob Baumängel vorliegen oder Restleistungen noch nicht erbracht wurden. Lassen Sie sich diese bis zum Abnahmetermin beseitigen.

  • Kamera oder Smartphone zum Fotografieren mitnehmen
  • Vorab Notizen machen und sich informieren, was und wie Sie alles am besten auf Funktion und Mängelfreiheit testen können
  • genügend Zeit einplanen (ohne Zeitdruck durch Anschlusstermine)
  • Termin unbedingt bei Tageslicht vereinbaren
  • mindestens eine weitere Person zum Ortstermin mitnehmen
  • Zollstock, etwas zu schreiben, Wasserwaage, Feuchtemessgerät und Taschenlampe mitnehmen
  • Alle wichtigen Dokumente mitnehmen, die relevant werden können: Bauverträge, Leistungsbeschreibung, Baupläne, Baugenehmigung und sonstige relevante Unterlagen

Die Begehung:

  • Hinreichend Zeit für die Begehung einplanen
  • Fotos und Notizen machen
  • alles sorgfältig prüfen, im Zweifel immer nachfragen
  • Abnahmeprotokoll unbedingt selbst führen oder von einem Bausachverständigen führen lassen
  • die Raummaße nachmessen
  • die Kontrolle auf Funktionsfähigkeit in verschiedene Kategorien gliedern: Außenkontrolle, Innenkontrolle, Kontrolle bereits bekannter Mängel
  • Anzahl der Schlüssel dokumentieren
  • Einwandfreie Funktion der Haustechnik, aller Fenster, Türen und Schlösser überprüfen
  • Zählerstände abgleichen und aktuellen Stand notieren
  • Prüfen, ob alle Bauvorschriften eingehalten wurden

Zeitpunkt und Ablauf

In den meisten Fällen fordert der Bauunternehmer Sie zur Bauabnahme auf, sobald er seine vereinbarten Leistungen als fertiggestellt erachtet. Als Bauherr haben Sie ca. 2 Wochen Zeit, um einen Termin zur endgültigen Bauabnahme zu vereinbaren. Sie als Bauherr sind zur Bauabnahme verpflichtet, wenn die erbrachten Leistungen tatsächlich im Wesentlichen fertiggestellt und vor allem frei von Mängeln sind ??“ wenn dies nicht der Fall sein sollte, können Sie die Bauabnahme ablehnen.

Die Bauendabnahme

Bei dem Termin zur Bauabnahme, der am sichersten mit einem Bausachverständigen erfolgt, wird geprüft, ob alle zuvor festgestellten und dokumentierten Mängel behoben wurden. Der Bausachverständige erkennt, die Qualität der Nacharbeiten und ob eine Verweigerung der Bauabnahme berechtigt ist. Denn wenn Sie trotz vorhandener Mängel die Bauabnahme bestätigen, muss die Baufirma nicht nachbessern. Sobald beide Parteien das Abnahmeprotokoll unterzeichnet haben, gilt der Hausbau als abgeschlossen und das Bauunternehmen kann die Schlussrechnung stellen.

Was kostet eine Bauabnahme?

Wenn Sie als Bauherr die Bauabnahme eigenständig durchführen, kostet Sie diese erstmal nur Zeit (und ggf. Nerven). Wenn Sie einen Bausachverständigen hinzuziehen, kommt es bei den Kosten auf verschiedene Faktoren an wie z. B. den Leistungsumfang, die Objektgröße und die allgemeinen Beschaffenheiten des Bauvorhabens (Art, Größe, Lage, andere Besonderheiten…).

Wer führt eine Bauabnahme durch und wer muss dieses Unterschreiben?

Generell führt der Auftraggeber, in diesem Fall Sie als Bauherr, die Bauabnahme durch. Am sichersten ist es, wenn Sie sich die Unterstützung eines Bausachverständigen holen. Um die Bauabnahme endgültig abschließen zu können, unterschreibt der Bauherr das Bauabnahmeprotokoll. In seltenen Fällen unterschreibt nur der Bauleiter oder der Architekt die Bauabnahme ??“ dann benötigen sie jedoch eine Vollmacht des Bauherrn, da die Bauabnahme sonst ungültig ist.

Wann gilt eine Immobile als abgenommen?

Akzeptiert der Bauherr die erbrachte Bauleistung als vertragsgemäß, gilt eine Immobilie als endgültig abgenommen. Im Allgemeinen erfolgt dazu eine vorläufige Schlussbegehung und die anschließende Bauendabnahme. Findet diese formale Bauabnahme allerdings nicht statt oder Sie ziehen bereits vorher ein, gilt diese ebenfalls als abgenommen.

Kann eine Abnahme verweigert werden?

Grundsätzlich sind Sie zur Abnahme verpflichtet; werden jedoch Mängel festgestellt, sind diese von der Bauabnahme ausgenommen und müssen nachgearbeitet werden. Um die Bauabnahme komplett verweigern zu können, muss ein wesentlicher Grund oder Mangel bestehen. Ein größerer Mangel ist einer der nur unter erheblichem Aufwand und Kosten beseitigt werden kann.

Was ist die förmliche Bauabnahme?

Bei der förmlichen Bauabnahme handelt es sich um eine besondere Form der ausdrücklichen Abnahme. Hierbei wird eine Begehung des Bauwerks durchgeführt und anschließend ein Abnahmeprotokoll angefertigt.

Unabhängige Gutachter für Bauabnahme Brilon

Bauexperts Gutachter für die Bauabnahme Brilon haben mindestens eine der nachfolgenden nachgewiesenen Qualifikationen von einer unabhängigen dritten Instanz:

  • öffentlich bestellter und vereidigter Immobiliengutachter
  • Staatlich geprüfter Immobiliengutachter
  • Durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle zertifizierte Immobiliengutachter (z.B. TÜV Rheinland, TÜV Süd, DEKRA, IQ-Zert)

Baumängel vorbeugen - Durch professionelle Bauabnahme Brilon mit zertifizierten Gutachtern

Gutachter für Baubegleitung / Bauabnahme in Brilon

Die Praxis zeigt, dass eine Baubegleitung beim Bau einer Immobilie selbst bei kleinen Bauvorhaben von Vorteil ist. Je eher ein Fehler erkannt wird, desto geringer sind meist die Beseitigungskosten.

Bei der Baubegleitung steht Ihnen der Baugutachter während der gesamten Bauzeit zur Seite. Insbesondere zu den folgenden vier wichtigen Bauphasen ist es dringend angeraten, einen Gutachter für die Baubegleitung zu beauftragen:

1. Bodenplatte, Keller
2. Rohbaufertigstellung
3. Ausbau und Rohinstallation
4. Fertigstellung / Abnahme

Die Arbeit des Baubegleiters beginnt im Idealfall bereits mit der Kontrolle der Planung und Baubeschreibung.

Die Bauabnahme bzw. Bauendabnahme ist ein wichtiger Zeitpunkt beim Bauen. Abnahme bedeutet, dass Sie die Bauleistungen als korrekt akzeptieren. Eine Abnahme hat daher weitreichende rechtliche Wirkungen. Laut einer repräsentativen Statistik sind 37% der Mängel oder Schäden bereits bei der Abnahme bzw. innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung erkennbar.

Bei Bauexperts stehen Ihnen Baugutachter vom ersten Spatentisch bis zur Bauabnahme gerne zur Seite:

  • Baubegleitung mit zertifizierten Baugutachtern
  • Günstiger Pauschalpreis
  • Frühzeitige Erkennung von Baumängel
  • Hohe Ausführungsqualität


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Fragen Sie einfach unverbindlich und kostenlos nach einem Baugutachter für eine Bauabnahme Brilon oder Umgebung. Gerne sind wir Ihnen mit unseren qualifizierten und zertifizierten Gutachtern bei der Bauabnahme Brilon behilflich!


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